Rituelle Gebetswaschung (Wudhu): Unterschied zwischen den Versionen

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'''al-Wudu''' (arabisch وضوء) ist die rituelle Waschung vor dem Gebet. Islamologisch bedeutet es, die Waschung bestimmter Körperteile mit "reinen" Wasser durch zuführen. <ref>Zaidan, Amir M. A. (1996): ''Fiqh-ul-'Ibadat. Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen.'' Frankfurt/M.</ref>
 
'''al-Wudu''' (arabisch وضوء) ist die rituelle Waschung vor dem Gebet. Islamologisch bedeutet es, die Waschung bestimmter Körperteile mit "reinen" Wasser durch zuführen. <ref>Zaidan, Amir M. A. (1996): ''Fiqh-ul-'Ibadat. Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen.'' Frankfurt/M.</ref>
  
:''"O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln…."  (5:6)''
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:''"O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln…."  (5:6)'' ''(siehe auch Sura An-Nisa Aya 43)
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# vor der Berührung des Quran. (Nur wenige Gelehrte erlauben die Berührung des Quran ohne Wudhu. Die Rezitation hingegen ist nach allen Gelehrten erlaubt.
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== Quellen und Anmerkungen ==
 
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Version vom 18. März 2009, 14:46 Uhr

Definition von "Wudhu"

al-Wudu (arabisch وضوء) ist die rituelle Waschung vor dem Gebet. Islamologisch bedeutet es, die Waschung bestimmter Körperteile mit "reinen" Wasser durch zuführen. [1]

"O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln…." (5:6) (siehe auch Sura An-Nisa Aya 43)

Die rituelle Gebetswaschung vor Handlungen

Ist Pflicht

  1. bei Istihada.
  2. vor Verrichtung der Fard oder Sunna Gebete
  3. vor umrunden der Ka'aba (tawaf)
  4. vor der Berührung des Quran. (Nur wenige Gelehrte erlauben die Berührung des Quran ohne Wudhu. Die Rezitation hingegen ist nach allen Gelehrten erlaubt.


Quellen und Anmerkungen

Der Artikel ist größtenteils entnommen aus:

  1. Zaidan, Amir M. A. (1996): Fiqh-ul-'Ibadat. Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen. Frankfurt/M.