Rituelle Gebetswaschung (Wudhu)

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Wudhu´ (arabisch وضوء) ist die rituelle Waschung vor dem Gebet.

Definition von "Wudhu"[Bearbeiten]

Sprachlich leitet sich das Wort Wudhu von dem arabischen Wort al-Wadha´a (das Leuchten, Strahlen) her. Die rituelle Gebetswaschung wird Wudhu genannt, da der Betende sich damit reinigt und strahlend/sauber wird. Das Wort Wudhu bezeichnet die Handlung selbst, das Wort Wadhu bezeichnet dagegen das Wasser, mit dem Wudhu gemacht wird[1].

Islamologisch bedeutet es, die rituelle Waschung bestimmter Körperteile mit reinigendem (arab.: tahur) Wasser durchzuführen [2].

"O ihr, die ihr überzeugt seid! Wenn ihr euch zum rituellen Gebet begebt, so wascht (vorher) euere Gesichter, eure Hände und Arme bis zu den Ellenbogen und benetzt eure Köpfe und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln. ..." (Quran, 5:6)

Die Vorzüglichkeit des Wudhu (Gebetswaschung)[Bearbeiten]

Merkmale aus Licht am Jüngsten Tag[Bearbeiten]

Nu'aim Al-Mughmir berichtete:

”Ich stieg mit Abu Huraira auf das Dach der Moschee; er beendete dort seinen Wudhu und sagte anschließend: Ich hörte den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagen: Die Angehörigen meiner Umma werden am Tage der Auferstehung aufgerufen, und sie werden mit einem Mal auf der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk - als Spuren des Wudhu - erscheinen. Wer von euch dann die Dauer seiner Niederwerfung (arab.: Sudschud) verlängern kann, der soll es tun.
(Buchari, Nr. 136)

Dieser Hadith berührt zwei spezielle Eigenschaften der Muslime, nämlich den Wudhu und den Sudschud. Die Auswirkung der beiden Eigenschaften am Tage der Auferstehung wird optisch durch die im Hadith erwähnten Merkmale wahrnehmbar sein. Das Mal an der Stirn und der Reifen am Fußgelenk werden - anderen Quran-Versen und Hadithen zufolge - aus Licht sein. Was die Verlängerung des Sudschudangeht, so soll der Betende dies tun, wenn er allein ist[3].

Die rituelle Gebetswaschung vor Handlungen[Bearbeiten]

Ist Pflicht[Bearbeiten]

  1. bei Istihada.
  2. vor Verrichtung der Fard oder Sunna Gebete
  3. vor umrunden der Ka'aba (tawaf)
  4. vor der Berührung des Quran. (Nur wenige Gelehrte erlauben die Berührung des Quran ohne Wudhu. Die Rezitation hingegen ist nach allen Gelehrten erlaubt.)

Ist Sunna[Bearbeiten]

  1. vor Erwähnung oder Lobpreisung Allahs,
  2. vor dem Schlafengehen,
  3. zu Beginn von Ghusl,
  4. vor jedem Fard oder Sunna Gebet,
  5. vor dem Lesen des Quran,
  6. vor dem Essen einer Speise, die mit Feuer in Berührung gekommen ist,
  7. nach jedem Ereignis, das das Wudhu´ungültig macht,
  8. nachdem man sich übergeben hat (dies ist strittig unter den Gelehrten)
  9. für jemanden, der einen Toten getragen hat,
  10. für jemanden, der djunub ist, bevor er essen oder schlafen will.
  11. für jemanden, der djunub ist und erneut Geschlechtsverkehr beabsichtigt.[4]

Durchführung der rituellen Gebetswaschung[Bearbeiten]

Durchführung[Bearbeiten]

Nach einer Überlieferung von Al-Buchari und Muslim wird Wudu folgendermaßen durchgeführt:
" Der dritte Khalif, Uthman Ibnu 'Affan, wusch seine Hände dreimal, dann sein Gesicht dreimal, danach wusch er seine rechte Hand und seinen Arm dreimal bis zum Ellenbogen, dann die linke Hand und den linken Arm bis zum Ellenbogen und strich über seinen Kopf. Zum Schluss wusch er seinen rechten Fuß dreimal bis zu den Knöcheln, dann seinen linken und sagte: " Ich habe den Propheten bei der Gebetswaschung zugesehen und er hat sie genauso durchgeführt, wie ich es soeben tat und gesagt: "Jeder der seine Gebetswaschung auf diese Weise durchführt und dann zwei Rak'a (Gebetseinheiten) betet, in denen er sich nur Allah widmet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. "


Pflicht-Teile der rituellen Gebetswaschung[Bearbeiten]

Basierend auf dem Quran:

  • Die Waschung des Gesichts
  • Die Waschung der Hände und der Arme bis zum Ellenbogen
  • Die Benetzung des Kopfes ( nach Imam Ibn Hanbal und Malik den gesamten Kopf, nach Schafi'i und Hanifa nur ein Teil des Kopfes)
  • Die Waschung der Füße bis zu den Knöcheln.


Basierend auf der Sunna:

  • Die Absicht (arab.: Niyya) (nach Hanifa ist die Niyya Sunna, nach allen anderen Gelehrten Pflicht)
  • Die Einhaltung der Reihenfolge (Gesicht, Hände, Arme, Kopf, Füße) ist Pflicht nach den Imamen Asch-Schafi'i und Ibn Hanbal und Sunna nach den Imamen Malik und Abu Hanifa.
  • Leichte Reibung der gewaschenen Körperteile (nur nach Imam Malik)
  • die Durchführung ohne zeitl. Unterbrechung nach Imam Malik und Ibn Hanbal.


Wenn man ein Pflicht-Teil vergisst bzw. auslässt und z.B. Körperteil nicht wascht, dessen Waschung für ein gültiges Wudhu pflicht ist, so ist das Wudhu ungültig.

Sunna-Teile der rituellen Gebetswaschung[Bearbeiten]

  • Tasmiya
  • Zähne mit Siwak putzen. (Das geht auch mit Zahnpasta und Bürste)
  • Dreimaliges Waschen der Hände
  • Dreimaliges ausspülen der Nase und des Mundes mit der rechten Hand und säubern mit der linken Hand.
  • Waschen der Finger und zwischen den Zehen.
  • Waschen des Bartes
  • Leichtes Waschen der Körperteile (Pflicht nach Imam Malik)
  • Die Durchführung ohne zeitliche Unterbrechung (nach Imam Hanifa und Asch Schafi'i)
  • Überschreiten der festgelegten Grenzen beim Waschen des Gesichts, der Arme und Füße.
  • Das Sprechen des Bittgebetes "Aschhadu an-la-ilaha illa-llah wahdahu la-scharika-lah, wa aschhadu anna muhammadan abduhu wa rasuluh" ("Ich bezeuge das es keinen Gott ausser Allah gibt. Er ist der Einzige und Er hat keinen, der Ihm beigesellt ist, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist")
  • Das verrichten des Wudhu Gebets (arab.: salat-u-wudu) nach der Gebetswaschung mit zwei Gebetseinheiten (arab.: Rak'a) Der Gesandte Muhammad saws. sagte:"Jeder, der die Gebetswaschung gut durchgeführt und danach ein Gebet von zwei Einheiten mit aufrichtiger Hingabe betet, wird mit dem Paradies belohnt."


Wenn man ein Sunna-Teil des Wudhu vergisst bzw. nicht durchführt, jedoch alle Pflicht-Teile gewaschen hat, so ist Wudhu dennoch gültig.

Pficht- und Sunna-Teile der rituellen Gebetswaschung im tabellarischen Überblick[Bearbeiten]

Handlung / Rechtsschule Hanafiyya Malikiyya Schaafiyya Hanbaliyya !
Sprechen der Basmala vor Beginn des Wudhu (arab.: Tasmiya) Sunna Sunna Sunna Sunna
Absicht (arab.: Niyya) Sunna Fardh Fardh Fardh
Dreimaliges Waschen der Hände Sunna Sunna Sunna Sunna
Ausspülen des Mundes und der Nase (arab.: Madhmadha & Istinshaaq) Sunna Sunna Sunna Fardh
Waschen des Gesichts Fardh Fardh Fardh Fardh
Durchfeuchten des Bartes (arab.: Takhliil) Sunnah Sunnah Sunnah Sunnah
Bestreichen eines Teils des Kopfes (arab.: Mash) Fardh Fardh Fardh Fardh
Bestreichen des ganzen Kopfes Sunna Fardh Sunna Fardh
Gebrauch des Zahnputzholzes (Siwaak/Miswaak) Sunna Sunna Sunna Sunna
Bestreichen der Ohren Sunna Sunna Sunna Fardh
Besondere Reinigung der Finger- und Zehenzwischenräume Sunna Sunna Sunna Sunna
Die ununterbrochene Abfolge der Handlungen bei der Waschung (arab.: Muwaalaah) Sunna Fardh Sunnah Fardh
Das Reiben der Körperteile während der Waschung Sunna Fardh Sunna Sunna
Die Einhaltung der Reihenfolge der Handlungen (arab.: Tartiib) Sunna Sunna Fardh Fardh
Dreimaliges Vornehmen der einzelnen Handlungen beim Wuduu' Sunna Sunna Sunna Sunna
Rechts vor Links Sunna Sunna Sunna Sunna
Schnelles Abfolgenlassen der Einzelhandlungen Sunna Sunna Sunna Sunna
Hinwenden in Qibla-Richtung während des Wudhu Sunna Sunna Sunna Sunna
Sprechen der Shahaada (Islam-Bekenntnis) und Du'as (Bittgebete) nach dem Wudhu Sunna Sunna Sunna Sunna

Abhandlungen der Ungültigkeit des Wudhu[Bearbeiten]

Übereinstimmung der Gelehrten[Bearbeiten]

  • Ausscheidung von Urin, Exkrementen, Vorflüssigkeit (arab.: Madhi)und Nachtropfen (arab.: Wadi) und Blähungen. (siehe "Rituell unreine Substanzen (an-Nadschasa)) Die Berührung mit der Haut jedoch macht Wudhu nicht ungültig.
Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath geschah, wird solange nicht angenommen, bis er den Wudhu vollzogen hat.“ Ein Mann aus Hadramaut fragte Abu Huraira über die Bedeutung des Hadath, und er sagte zu ihm: ”Es handelt sich um das Abgehen von lautlosen und hörbaren Winden.“ (Buchari, Nr. 135, 137)
  • Tiefschlaf im liegen. (im sitzen ausgeschlossen da keine Blähungen abgehen)
  • Trance Zustände, Geistesabwesenheit z.B. bei Trunkenheit oder durch Medikamente.


Nach einigen Gelehrten[Bearbeiten]

  • Berührung des eigenen Geschlechtsorgan (nach den Imamen Asch Schafi'i und Ibn Hanbal)
  • Größeren Blutverlust durch Verletzung oder Nasenbluten (nach Imam Hanifa)
  • Erbrechen ausser in geringer Menge. (nach Imam Hanifa)
  • Berührung des anderen Geschlechts (ausgenommen des 1. Verwandschaftsgrades nach Asch-Schafi'i). Nach den Imamen Mailik und Ibn Hanbal hebt aber nur die Berührung mit Lust die Gebetswaschung auf.
  • Lachen während des Gebets nach Imam Hanifa. Bei den Imamen Mailik, Ibn Hanbal und Asch-Schafi'i wird das Gebet ungültig, die Gebetswaschung jedoch nicht.
  • Zweifel - Wenn man Zweifel hat ob man Luft gelassen hat, ist Wudhu erst erforderlich wenn man ein Geräusch oder Geruch wahrgenommen hat. Wenn man Zweifel hat ob man die Gebetswaschung vollzogen hat oder nicht, sollte man sie zur Sicherheit durchführen.


Wudhu bei Kranke/Verletzte und Ältere[Bearbeiten]

Ältere die nur schwer an ihre Füße kommen können, um ihre Füße zu waschen, können Wasser über ihre Füße gießen und/oder z.B. jemanden um Hilfe bitten. Wenn man sitzt kommt man auch leichter an die Füße ran.

Kranke und Verletzte, die z.B. einen Gips tragen, können den Mash (Streichen) durchführen, in dem sie mit benetzten Händen über den Gips streichen.


Quellen und Anmerkungen[Bearbeiten]

Der Artikel ist größtenteils entnommen aus:

  1. Al-Imam al-Hafit Ahmad bin Ali bin Hadjar al-`Asqalani, Fath-ul-Bary Scharh Sahih al-Buchary (Kommentar zur Hadithsammlung von Buchary), 1. Teil, S.306, Damaskus 2000 n.Chr.
  2. Zaidan, Amir M. A. (1996): Fiqh-ul-'Ibadat. Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen. Frankfurt/M.
  3. Rassoul, Abu-r-Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn: Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy , aus dem Arabischen übertragen und kommentiert, Islamische Bibliothek Verlag , ISBN 3-8217-0112-9
  4. Dr. `Imad Ali Djam´a, Al-Mulakhasat al-Fiqhia al-Mayassara, Riad, Saudi-Arabien, 2001