Bearbeiten von „Zakat“

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Als Vermögen gilt Gold und Silber, bzw. das allgemein gültige Zahlungsmittel, heute meist bedrucktes Papier (Geldscheine), das der Staat als Zahlungsmittel bestimmt, das aber islamisch gesehen keinen reellen Wert hat.
 
Als Vermögen gilt Gold und Silber, bzw. das allgemein gültige Zahlungsmittel, heute meist bedrucktes Papier (Geldscheine), das der Staat als Zahlungsmittel bestimmt, das aber islamisch gesehen keinen reellen Wert hat.
  
'''Nisab:'''
+
Die Zakat für Zahlungsmitteln:
  
*Gold: 20 Mithqal = 20 Dinar = 85g (manche Gelehrte sagen auch: 96g).
+
'''Höhe der Abgabe:''' 2,5% des gesamten verfügbaren Vermögens (Bargeld+ alle Konten etc)
*Silber: 200 Dirham = 595g (d.h bis zu 595g, dies sagt die Mehrheit der Gelehrten).
 
*Moderne Zahlungsmittel: Man orientiert sich am Nisab von Gold und Silber. D.h. entweder es wird ein Wert von 20 Mithqal Gold oder von 200 Dirham Silber überschritten. <ref name="Awaischa">Al-'Awaischa, Husain Ibn 'Aura (2002): Al-Mausu'a al-fiqhia al-mujassara fi Fiqh al-Kitab wa as-Sunna al-mutahhara, Band 3: Kapitel Az-Zakat, Verlag: Al-Maktaba al-islamijja, Jordanien</ref>
 
  
Nach der vorzuziehenden Ansicht ( die die Schafi’iten vertreten) werden bei der Berechnung des Mindestvermögenswertes Gold und Silber nicht zusammengerechnet. Der Wert von Waren, die zum Verkauf angeboten werden, wird zum Vermögen dagegen hinzugezählt.
+
*Vermögen über das man nicht frei verfügen kann (Pfandbriefe, Schulden) zählen nicht
  
 +
'''Nisab:''' das Zahlungsmittel muss den Nisab (Pflichtgrenze) erreicht haben
  
'''Höhe der Abgabe:''' 2,5%.
+
'''Fristen:''' das Vermögen muss ein MOND-Jahr lang über dem Nisab liegen
  
Moderne Zahlungsmittel:
 
*Das gesamten verfügbaren Vermögens (Bargeld+ alle Konten etc)
 
*Vermögen über das man nicht frei verfügen kann (Pfandbriefe, Schulden) zählen nicht dazu.
 
 
'''Fristen:'''
 
 
*Das Vermögen muss ein Mondjahr lang über dem Nisab liegen.
 
 
*die Zakat muss spätestens genau ein Jahr nach dem Termin entrichtet werden, an dem das Vermögen den Nisab überstieg!
 
*die Zakat muss spätestens genau ein Jahr nach dem Termin entrichtet werden, an dem das Vermögen den Nisab überstieg!
  
'''Die Zakatpflicht für Gold- und Silberschmuck ist umstritten.'''
 
 
Die Mehrheit der Gelehrten lehnt diese ab. Die stärkere Ansicht (die auch die Hanafiten vertreten) ist, dass man für Gold- u. Silberschmuck Zakat zahlen muss. Diese Meinung stützt sich auf den folgenden Hadith:
 
 
: ''„ Der Urgroßvater von `Amr Ibn Schu’aib berichtet, dass eine Frau mit einer ihrer Töchter, die zwei dicke Armreifen aus Gold trug, zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) ging. Da fragte er: „Entrichtest du hierfür die Zakah?“ Sie antwortete: „Nein“. Er sagte: „Hättest du gerne, dass Allah dir am Tag der Auferstehung zwei Armreifen aus Feuer anlegt?“ (Der Urgroßvater von `Amr Ibn Schu’aib) sagte: „Daraufhin zog sie beide aus, warf sie dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu und sagte: „Sie sind für Allah (den Erhabenen und Ruhmreichen) und seinen Gesandten“.''
 
  
 
=== Zakat für Handelswaren ===
 
=== Zakat für Handelswaren ===

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