Bearbeiten von „Zakat“
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Als Vermögen gilt Gold und Silber, bzw. das allgemein gültige Zahlungsmittel, heute meist bedrucktes Papier (Geldscheine), das der Staat als Zahlungsmittel bestimmt, das aber islamisch gesehen keinen reellen Wert hat. | Als Vermögen gilt Gold und Silber, bzw. das allgemein gültige Zahlungsmittel, heute meist bedrucktes Papier (Geldscheine), das der Staat als Zahlungsmittel bestimmt, das aber islamisch gesehen keinen reellen Wert hat. | ||
− | + | Die Zakat für Zahlungsmitteln: | |
− | + | '''Höhe der Abgabe:''' 2,5% des gesamten verfügbaren Vermögens (Bargeld+ alle Konten etc) | |
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− | + | *Vermögen über das man nicht frei verfügen kann (Pfandbriefe, Schulden) zählen nicht | |
+ | '''Nisab:''' das Zahlungsmittel muss den Nisab (Pflichtgrenze) erreicht haben | ||
− | ''' | + | '''Fristen:''' das Vermögen muss ein MOND-Jahr lang über dem Nisab liegen |
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*die Zakat muss spätestens genau ein Jahr nach dem Termin entrichtet werden, an dem das Vermögen den Nisab überstieg! | *die Zakat muss spätestens genau ein Jahr nach dem Termin entrichtet werden, an dem das Vermögen den Nisab überstieg! | ||
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=== Zakat für Handelswaren === | === Zakat für Handelswaren === |