Speisevorschriften
Im Islam sind spezielle Speisevorschriften einzuhalten. InQuran und Sunna werden verschiedene Speisen und Getränke genannt, die verboten sind, andere werden explizit als erlaubt erwähnt. Eine Vielzahl von Speisen findet jedoch keine Erwähnung in den islamischen Quellen, was bei der Menge der vorhandenen Nahrungsmittel nicht verwunderlich ist. Hier gilt der islamische Fiqh-Grundsatz, wonach man zunächst vom Erlaubtsein der Dinge ausgeht, bis deren Verbot erwiesen ist. In Quran und Sunna finden sich darüber hinaus jedoch auch allgemeine Vorschriften, wie das Gebot des islamischen Schlachtens, die natürlich zu beachten sind. Als dritte Kategorie werden im Folgenden Speisen und Getränke aufgeführt, deren Verzehr verpönt (bei manchen Gelehrten auch haram) oder zumindest zweifelhaft ist.
Inhaltsverzeichnis
Eindeutig verbotene Speisen und Getränke
Speisen. deren Erlaubtsein explizit in Quran und Sunna erwähnt werden
Speisen und Getränke, deren Verzehr verboten, verpönt oder zweifelhaft ist
Sonstiges
- Das Schlachten nach islamischen Regeln.
- Verzehr von Speisen der Leute des Buches (Christen und Juden)
- Wildtiere siehe Islamische Jagdvorschriften
- Opfertiere:
- Aqiqa