Schwein

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Das Schwein (arab.الخنزير ) gilt im Islam als unreines Tier (arab. nadschis).

"Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist ein Greuel - oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, - so ist dein Herr Allvergebend und Barmherzig. " (Quran 6:145)


Der Verzehr von Schweinefleisch[Bearbeiten]

Der Verzehr von Schweinefleisch ist im Islam verboten. Dies aufgrund der folgenden klaren Aussagen des Qurans:

" Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, für den ist es keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (Sure 2:173)
"Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem1, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel..." (Sure 5:3)
Sure 6:145, siehe oben.


Schweinsleder[Bearbeiten]

Schweineleder wird als verboten angesehen.[A 1]


Produkte aus Schwein[Bearbeiten]



Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Pacic, Dr. Jasmin (2009): Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1, Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4