Scharia

Aus islam-pedia.de
Version vom 21. Mai 2009, 21:29 Uhr von UmmIdris (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Anatolia (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von Hadhemi wiederhergestellt)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Schari'a - Die Gesamtheit der Gebote und Verbote im Islam

Schari'a bedeutet wörtlich: "den Weg zur Quelle oder zur Tränke."

Die Schari'a ist die Gesamtheit aller Gebote und Verbote, die Allah seinen Dienern durch den Quran und die Sunna gebot. Wesentliches Merkmal der Schari'a ist ihr prinzipiell allumfassender und zeitloser Charakter. Die Gebote und Leitlinien der Schari'a betreffen die verschiedensten Lebensbereiche der Muslime.


Bezogen auf den Staat und auf das Individuum unterscheidet die Schari'a zwei Kategorien von Gebote:

  1. die Rechtsnormen des Staatswesens und
  2. die individuellen Gebote.

Für die Muslime in Deutschland gilt auf stattlicher Ebene wie für alle BürgerInnen das Grundgesetz und die Verfassung.

Auf der religiösen und privaten Ebene sind die individuellen Gebote von Bedeutung. Dazu zählen u. a.:

Die fünf Säulen des Islam:

  • Das Islam-Bekenntnis * Schahada
  • Die rituellen Pflicht-Gebete * Salah
  • Die rituelle Pflicht-Sozialabgabe * Zakat
  • Das rituelle Pflicht-Fasten im Ramadan * Siyam
  • Die rituelle Pflicht-Wallfahrt * Hadsch
  • Bekleidungsgebote
  • Ernährungsgebote
  • Achlaq (Ethik und Moral)

usw.



Überblick über die islamische Scharia

Scharia Gebilde.gif


Die Unterschiede der Schari'a der verschiedenen Gesandten

Die Botschaft aller Gesandten ALLAHs kann in zwei Hauptaspekte unterteilt werden:

  1. 'Aqida ("Glaubensinhalte"), welche durch die gesamte Menschheitsgeschichte von allen Gesandten inhaltlich identisch und gleich bleibend verkündet wurde.
  2. Schari'a, deren Normen bei einigen Gesandten unterschiedlich festgelegt wurden, bei einigen Gesandten hingegen gleich waren.

Die Unterschiede der Schari'a der verschiedenen Gesandten waren aufgrund der unterschiedlichen örtlichen, zeitlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten an die jeweiligen Bedürfnisse der verschiedenen Völker angepasst und deshalb nur verbindlich für diese jeweilige Zeit und für diese bestimmten Gesellschaften.

Im Laufe der Entwicklung der Gesellschaften wurde auch die Schari'a weiterentwickelt, so dass jeweils die nachfolgende die vorgehende ihrer Gültigkeit ablöste.

Mit der Botschaft des letzten Gesandten ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden seien mit ihm) wurde die abschließende Schari'a verkündet, welche in verschiedenen Bereichen einen Interpretationsspielraum zulässt und in die jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten integrieret werden kann. Ihre Flexibiltät ist enorm.

Quellen

  • Zaidan, Amir M. A. (1999): Al-'Aqida, Einführung in die Iman-Inhalte, ADIB-Verlag, Offenbach, 2. neubearbeitete und erweiterte Auflage
  • Zaidan, Amir M. A.; Khan, Karola (1999): Islam und Medizin. Muslime in der Klinik, IRH., Frankfurt am Main, 1. Auflage
  • Islam.ch