Bearbeiten von „Qiyas“
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'''Rechtsfolge von einer Wurzel''', gemeint ist das Urteil des Ausgangsobjekt, steht für ein bereits islamisch beurteiltes Thema, dem also eine der fünf schariatischen Normen zugewiesen wurde. | '''Rechtsfolge von einer Wurzel''', gemeint ist das Urteil des Ausgangsobjekt, steht für ein bereits islamisch beurteiltes Thema, dem also eine der fünf schariatischen Normen zugewiesen wurde. | ||
− | ''' | + | '''ein neuer Fall''', gemeint ist der Gegenstand bzw. das Thema, das beurteilt werden soll, also noch nicht islamisch kategoriesiert wurde. |
Der Qiyas ist ein Analogieschluss. Er ist nach dem [[Quran]], der [[Sunna]] und dem [[Idschma']] die vierte Fiqh-Quelle und wird von allen vier [[Fiqh-Schulen]] anerkannt. Die Thahiriten, insbesondere [[Ibn Hazm]] lehnen den Qiyas ab. | Der Qiyas ist ein Analogieschluss. Er ist nach dem [[Quran]], der [[Sunna]] und dem [[Idschma']] die vierte Fiqh-Quelle und wird von allen vier [[Fiqh-Schulen]] anerkannt. Die Thahiriten, insbesondere [[Ibn Hazm]] lehnen den Qiyas ab. |