Islamische Kleidung

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Der Islam misst dem Thema Bekleidung eine große Bedeutung zu, indem er nicht nur detaillierte Regeln hinsichtlich Form und Art der Bekleidung festlegt, sondern auch Bedingungen in Bezug auf das Erlaubtsein oder Verbotensein der Bekleidung aufstellt und ein entsprechendes Verhalten vorgibt. Dies macht deutlich, wie wichtig das Thema Bekleidung im Leben der Muslime in ihren gottesdienstlichen Handlungen und im gesellschaftlichen Umgang ist.

Allah der Erhabene sagt im Quran sinngemäß:

"Dies ist ALLAHs Prägung (wörtlich: Färbung, auch: Kennzeichnung). Und wer verfügt über eine schönere Prägung als ALLAH?! Und wir sind Ihm gegenüber Dienende." (Quran 2:138)

Der Gelehrte Ibn Uthaimin erklärte diesen Vers so:" Der Din wird hier als "Prägung" bzw. "Färbung" bezeichnet, da seine Wirkung sichtbar wird bei demjenigen, der ihm folgt. Die Wirkung des Dins wird sichtbar bei demjenigen, der den Islam richtig praktiziert, und zwar auf seinem Gesicht, in seiner Handlungsweise, in seiner Demut gegenüber Allah, in seinem guten Benehmen und in seinem gesamten Aussehen. Der Din ist vergleichbar mit der Färbung eines Kleidungsstück, da dessen Farbgebung darauf sichtbar wird[1].

Gerade für die Muslime in Europa ist es wichtig zu wissen, dass sie die Menschen durch ihren guten Charakter , ihre Schamhaftigkeit, ihr Aussehen und ihre islamische Kleidung an Allah und den Islam erinnnern. Islamische Kleidung und gutes Verhalten ist damit eine Form von Da'ua. Es wird von Ibn Abbas berichtet, dass der Prophet (Friede und Segen auf ihm) bezüglich des Quranverses:

"Sicherlich, über Allahs Gefolgsleute soll keine Furcht kommen, noch sollen sie traurig sein,"

sagte:

"dies sind diejenigen, bei deren Anblick an Allah gedacht wird."
(Hadith sahih bei al-Albani, as-Silsila as- sahiha, Nr. 1646)



Islamische Bekleidungsvorschriften für Mann und Frau

Heute wird das Thema islamische Bekleidung oft im Zusammenhang mit dem Kopftuch der muslimischen Frau diskutiert. Die islamische Bekleidung bezieht sich aber sowohl auf Mann und Frau.[2]

Islamische Bekleidung ist das, womit der Muslim seinen Körper bedeckt, seine 'Aura schützt und sich für die Leute schön macht - mit Mitteln, die Allah erlaubt hat und die nicht im Widerspruch zum islamischen Verhalten und den islamischen Geboten stehen. Dies gilt für Männer und für Frauen. [1]

Im Qur'an wird zuerst auf die Bekleidungsvorschriften und Verhaltensweisen für Männer hingeweisen:

“Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen. “ (Quran 24:30)

Im nächsten Vers der erwähnten Sure wird auf die Bekleidungsvorschriften und Verhaltensweisen für Frauen hingewiesen:

“Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck' nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi chumurihinna) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen [A 1] , denen, die ihre rechte Hand besitzt [A 2] , den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!" (Quran 24:31)

Die Kleidung der Gottesfurcht

Es gibt zwei Arten der Bekleidung: die Bekleidung des Körpers und die Bekleidung im spirituellen Sinne: die Kleidung der Gottesfurcht. Allah der Erhabene sagt im Quran:

" Oh Kinder Adams, Wir haben auf euch Kleidung hinabgesandt, die eure Blöße verbirgt, und Gefieder [A 3]. Aber die Kleidung der Gottesfurcht, die ist besser. Das ist (eines) von Allahs Zeichen, auf dass sie bedenken mögen."(Quran 7:26)"

Wenn der Muslim diese zwei Arten der Bekleidung berücksichtigt, wird er ein Leben in Ruhe und Zufriedenheit leben. [1]


Bekleidung ist eine Gnade von Allah

Bekleidung ist eine der Wohltaten/ Gunsterweise, die Allah den Menschen zu teil haben lässt. Allah der Erhabene sagt im Quran:

"Und wenn ihr die Gunst(erweise) Allahs aufzählen wolltet, könntet ihr sie nicht erfassen. Allah ist wahrlich Allvergebend und Barmherzig." ( Quran 16:18)

In der gleichen Sure heißt es:

"Und Allah hat euch aus dem, was Er erschaffen hat, Schattenspender gemacht. Und Er hat euch in den Bergen Deckung[A 4] gegeben. Und Er hat euch Kleider gemacht, die euch vor der Hitze schützen, und Kleider, die euch vor eurer Gewalt (gegeneinander) schützen. So vollendet Er Seine Gunst an euch, auf dass ihr (Ihm) ergeben.[A 5]. sein möget."

( Quran 16:81)

Der Schaitan will dem Menschen diese Gnade streitig machen:

"Oh Kinder Adams, der Schaitan soll euch ja nicht der Versuchung aussetzen, wie er eure (Stamm)eltern aus dem (Paradies)garten vertrieben hat, indem er ihnen ihre Kleidung wegnahm, um ihnen ihre Blöße zu zeigen. Gewiss, er sieht euch, er und sein Stamm, von wo ihr sie nicht seht. Gewiss, Wir haben die Schajatin (Pl.Schaitan) zu Schutzherren für diejenigen gemacht, die nicht glauben." (Quran 7:27)

Wem Allah eine Gnade und Gunst erwiesen hat, der soll diese auch zeigen, natürlich ohne Übertreibung.

Allah der Erhabene sagt im Quran:

"Oh Kinder Adams, legt eure schöne Kleidung an bei jeder Gebetsstätte und esst und trinkt, doch übertreibt nicht..." (Quran 7:30)

Einmal kam ein Mann zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und trug billig wirkende Kleidung. Der Prophet fragte: "Hast du Besitz?" "Ja", antwortete der Mann. "Was für Besitz ?" , fragte der Prophet. Der Mann antwortete: "Allah hat mir allerlei Art von Reichtum gegeben". Da sagte der Prophet zu ihm:

"Da Allah dir Reichtum gegeben hat, lass auch die Wirkung Seiner Gnade und Gunst bei dir sehen." (Hadith bei An-Nisa`i )

Imran ibn Husain (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) gesagt hat:

„Allah liebt es, wenn Er Seinem Diener eine Gnade erwiesen hat, dass Er die Spuren Seiner Gnade an ihm sieht.“ (Hadith bei Baihaqi)

As-San'ani sagt: Dieser Hadith weist darauf hin, dass Allah es liebt, wenn man offen durch seine Art der Kleidung und die Art des Essens zeigt, dass Allah einem Wohlstand gegeben hat – dies weil durch das offene Zeigen eine Dankbarkeit gegenüber Allah ausgedrückt wird und weil die Leute so auf den Wohlstand des Betreffenden schließen können, so dass ein Bedürftiger weiß, dass er den Betreffenden um eine mildtätige Spende bitten kann. [3]

Sechs Voraussetzungen der islamischen Bekleidung für Mann und Frau

1. Bedeckung der 'Aura

Das erste Kriterium ist, dass die 'Aura des Körpers bedeckt werden soll. Da die 'Aura bei Männer und Frauen unterschiedlich ist, sind auch die zu bedeckenden Körperteile unterschiedlich.

" Oh Kinder Adams, Wir haben auf euch Kleidung hinabgesandt, die eure Blöße verbirgt, und Gefieder (d.h..: schmückende Kleidung in Anlehnung an die Federn der Vögel.)..." (Quran 7:26)

Bahaz Ibn Hakim berichtete von seinem Großvater:

"Ich fragte: "O Gesandter Allahs, was sollen wir von unserer Scham (arab. 'Aura) bedecken und was soll offen bleiben ?" Er antwortete: "Niemand außer deiner Frau oder der, die dir gehört, soll sie sehen." Dann fragte ich: "Und wenn ein paar Leute (auf der Reise) zusammenleben?" Er antwortete: "Bemühe dich, dass niemand sie sieht." Da sagte ich: "Und was , wenn man allein ist?" Er antwortete: "Allah der Erhabene verdient am meisten, dass man sich vor Ihm schämt." (Hadith bei Ahmad, Abu Dawud, Ibn Madscha, Tirmidhi erklärte es für hasan, ebenso Al-Albani)

Es ist nicht erlaubt, dass ein Mann die 'Aura eines Mannes oder eine Frau die 'Aura einer Frau sieht:

Unter Berufung auf Abu Sa'id Al-Khudri (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Der Mann sieht nicht die 'Aura des Mannes an, und die Frau sieht nicht die 'Aura der Frau an."

Bei Frauen wird teilweise vertreten, dass der ganze Körper ‘Aura ist [A 6], teilweise werden Gesicht und Hände (bis zu den Handgelenken) vom Bedeckungsgebot ausgenommen. Das Bedeckungsgebot der Frau wird näher im Artikel " Umfang des Hidschabs" erläutert.

Die 'Aura des Mannes erstreckt sich vom Bauchnabel bis zu den Knien.

Von Dscharhad Ibn Al-Aslami wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu ihm sagte:

"Bedecke deinen Oberschenkel, denn er gehört zur 'Aura" (Hadith hasan bei Tirmidhi, Nr.2795)


2. Die Bekleidung muss locker sein und darf nicht die Körperform preisgeben

Die Kleidung soll die 'Aura bedecken und dazu gehört auch, dass man nicht enge Kleidung anzieht, die die Körperform erkennen lässt.

Usama Ibn Zaid (Allahs Wohlgefalleln auf ihm) sagte:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gab mir ein dickes ägyptisches Kleidungsstück, das eines der Geschenke war, die ihm von Duhjat al-Kalbi gegeben worden waren, und ich gab es meiner Frau zum Tragen. Er fragte: "Warum sehe ich dich nicht das ägyptische Kleidungsstück tragen ? Ich antwortete: "Ich habe es meiner Frau zum Tragen gegeben." Er sagte: "Sag ihr, dass sie ein Kleid darunter tragen soll, denn ich habe Angst, dass es die Größe ihrer Knochen zeigen könnte." (Hadith bei Ahmad, Nr.21786 und Baihaqi, al-Albani sagte es ist ein Hadith hasan)

Abu Huraira (Allahs Wohlgefalleln auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Zwei Arten von Leuten des Höllenfeuers sehe ich nicht an: Menschen, die mit Peitschen wie Kuhschwänzen die Leute schlagen (d.h. Tyrannen u.ä,) und Frauen, die nackt sind, obwohl sie bekleidet sind; die verführen und verführt werden; deren Haare wie geneigte Kamelhöcker frisiert sind. Diese werden den Paradiesgarten nicht betreten und nicht einmal sein Geruch wird sie erreichen, obwohl er sehr weit reicht." (Hadith bei Muslim, Nr. 2128)

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Während der letzten Tage meiner Umma werden Frauen da sein, die bekleidet aber doch nackt sind, und ihre Köpfe werden wie Höcker der Kamele sein. Verflucht sie, denn sie sind verflucht."


3. Die Bekleidung darf nicht durchsichtig sein.

Die unter Punkt 2.) aufgeführten Belege (Nr.2 und 3) beziehen sich auch auf durchsichtige Kleidung, da durchsichtige Kleidung die 'Aura nicht bedeckt, sondern im Gegenteil den Körper noch attraktiver machen soll.

Die Bedingung gilt ebenso für Männer, auch wenn sich die genannten Belege speziell auf Frauen beziehen.

Dscharir Ibn 'Abdullah Al-Badschali (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte:

"Ein Mann ist gewiss bekleidet und doch nackt, gemeint ist eine durchsichtige Kleidung." (überliefert von Baihaqi)

4. Die Bekleidung darf nicht der Bekleidung des anderen Geschlechts ähneln

Die Gelehrten stimmen darin überein, dass es Männern nicht erlaubt ist, Frauen nachzuahmen und Frauen es nicht erlaubt ist, Männern nachzuahmen. Die Nachahmung umfasst alle Bereiche des Lebens: die Kosmetik, die Bekleidung, die Verhaltensweisen usw.. Das Nachahmen des anderen Geschlechtes gehört zu den großen Sünden im Islam (arab. al-Kaba'ir). Die Frage, was spezifische Männer- bzw. Frauenkleidung ist, richtet sich nach der Gewohnheit/ dem Brauch und den Vorschriften der Scharia.

Allah der Erhabene sagt im Quran:

"Allah verfluchte ihn (Anm.: gemeint ist der Satan). Und er sagte: „Ich werde von Deinen Dienern ganz gewiss einen festgesetzten Anteil nehmen, (*) und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allahs Schöpfung ändern." Wer sich den Satan außer Allah zum Schutzherrn nimmt, der hat fürwahr einen offenkundigen Verlust erlitten." (Quran 4:118-119)

Ibn 'Abbas (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) verfluchte diejenigen Männer, die die Frauen nachahmen, und er verfluchte ebenfalls diejenigen Frauen, die die Männern nachahmen."

(Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5885)

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) verfluchte den Mann, der Frauenkleidung trägt, und die Frau, die Männerkleidung trägt." (Hadith bei Ahmad , Nr. 1309, Abu Dawud und Hakim, der es für sahih erklärte, ebenso al-Albani)


Ibn 'Abbas berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verfluchte die verweiblichten Männer und die vermännlichten Frauen und sagte: »Vertreibt sie aus euren Wohnungen!« Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) wies den Mann Soundso aus dem Haus, und 'Umar wies ebenfalls die Frau Soundso aus dem Haus." (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5886)


5.Die Bekleidung darf nicht der Bekleidung der Kuffar ähneln

a) Keine Ähnlichkeit mit den Kuffar:

Es besteht Einigkeit unter den Gelehrten, dass die Kleidung der muslimischen Frau und des muslimischen Mannes nicht der Kleidung der Kuffar (Sg. Kafir) ähneln darf.

Viele Quranstellen weisen auf dieses Prinzip im Islam hin, das sich nicht nur auf Kleidung bezieht:

"Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem, anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang! " (Quran 4:115)
"Weder die Juden noch die Christen werden mit dir zufrieden sein, bis du ihrem Glaubensbekenntnis folgst. Sag: Gewiss, Allahs Rechtleitung ist die (wahre) Rechtleitung. Wenn du jedoch ihren Neigungen folgst nach dem, was dir an Wissen zugekommen ist, so wirst du vor Allah weder Schutzherrn noch Helfer haben." (Quran 2:120)

Unter Berufung auf Ibn Umar, der berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Wer einem Volk ähnelt, gehört zu ihm. " (Hadith sahih bei Ahmad, Nr. 5114 und Abu Dawud, Nr.4031)

Unter Berufung auf Abu Sa'id Al-Khudri, der berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Ihr folgt gewiss den Lebensgewohnheiten der (Völker) vor euch, Handbreite um Handbreite, Ellenlänge um Ellenlänge, bis dass ihr ihnen folgen würdet, selbst wenn sie den Weg in das (Erd-)Loch eines Dabb einschlagen würden." Wir sagten: " Oh Gesandter Allahs, die Juden und Christen (sind damit gemeint) ? Er sagte: " Wer sonst?" (Hadith bei Buchari, Nr.7320, Muslim, Nr. 2669) Anm.: Ein "Dabb" ist ein stinkendes Tier in der Wüste.

b) Keine christlichen Kreuze, Bilder:

Auf der Bekleidung dürfen auch keine Kreuze, christl. Darstellungen, Bilder von Tieren oder Menschen und keine unstittlichen Worte aufgebracht sein.

'Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) niemals etwas in seiner Wohnung sah, auf dem es Kreuze gab, ohne dass er dies entfernte. (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5952)

Neben Kreuzen sind auch keine sechseckigen Sterne oder andere religiösen nichtislamischen Symbole erlaubt. Der Name "Nike" ist übrigens der Name der Siegesgottes in der griechischen Mythologie.

Unter Berufung auf Ibn Umar, der berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Wer einem Volk ähnelt, gehört zu ihm. " (Hadith sahih bei Ahmad, Nr. 5114 und Abu Dawud, Nr.4031)

Das Verbot bildlicher Darstellungen ergibt sich aus dem allgemeinen Bilderverbot (von Tieren und Menschen) im Islam:

'Aischa berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) kam eines Tages von einer Reise zurück, während ich einen Vorhang mit Bildern aufhing. Er befahl mir, diesen herunterzureißen, und ich riss ihn auch herunter." (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5955)

'Aischa berichtete:

"Ich kaufte einmal einen Stoff mit Bildern. Als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) kam, blieb er an der Tür stehen und trat nicht ein. Ich sagte zu ihm: »Ich bin ja bereit, mich reumütig zu Allah zu bekennen, wenn du mir sagst, was ich für eine Sünde begangen habe!« Er erwiderte: »Was ist das für ein Stoff?« Ich sagte: »Damit du dich entweder darauf setzt oder ihn als Kopfkissen verwendest.« Er sagte:» Wahrlich, diejenigen, die diese Bilder gemacht haben, werden am Tage der Auferstehung bestraft. Zu ihnen wird gesagt werden:" Macht das lebendig, was ihr geschaffen habt!" Auch die Engel betreten keine Wohnung, in der sich ein Bild befindet.«" (Hadith sahih Buchari, Nr. 5957)

Ibn 'Abbas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Ich hörte Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagen:» Wer immer in dieser Welt ein Bild (Anm.: von Mensch und Tier) macht, wird am Tage der Auferstehung aufgefordert werden die Seele in das Bild einzuhauchen, und er wird keine Seele hineinhauchen können!«" (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 5963)

Das Tragen von Kleidern mit Darstellungen von Tieren und Menschen ist gemäß der Schafi'itischen Fiqh-Schule haram, das Gleiche gilt für die korrekte Ansicht in der Hanbalitische Fiqh-Schule. In der Hanafitische Fiqh-Schule sind diese ebenfalls haram, allerdings sollen davon kleine, undeutliche Bilder ausgenommen sein.[1]

Vom Verbot sind Darstellung von Tieren und Menschen ausgenommen, die so verunstaltet sind (z.B. ohne Kopf), dass das dargestellte Lebewesen so nicht leben könnte.

Einige Gelehrte erlauben auch Bilder, wenn diese so dargestellt werden, dass eine Geringschätzung zum Ausdruck kommt, z.B. die Darstellung von Tieren auf Kinderschuhen (anders als beim Aufhängen von Bildern, besteht hier nicht die Gefahr einer besonderen Verehrung, da die Bilder mit Dreck und Staub beschmutzt werden.) [4]

c) Keine unislamischen Sprüche

Auf der Kleidung sollten sich keine unislamischen Sprüche befinden, wie z.B. der Aufruf zum Alkoholkonsum oder Unzucht. Erst recht sollte keine Kleidung mit Sprüchen getragen werden (z.B. auf englisch), deren Bedeutung der Träger nicht versteht.

6.Die Bekleidung darf kein Prunkgewand sein

Unter Prunkgewand versteht man jedes Gewand, das man anzieht, um andere damit zu beeindrucken. Oder anders gesagt: Jedes Gewand, durch das sich der Träger vom Normalbürger seiner Gesellschaft unterscheidet und dadurch auffällt, indem auf ihn gezeigt wird.[1]

Das Tragen einer solchen Kleidung ist haram[5]:

Es wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Am Tag der Auferstehung wird Allah den, der Prunkgewänder trägt, mit den Gewändern der Erniedrigung bekleiden." (Hadith bei Ahmad, Abu Dawud, An-Nasa'i, Ibn Madscha)

Jemand fragte denSahabi Ibn Umar (Allalhs Wohlgefallen auf ihm):

"Was für Kleider soll ich tragen?" Ibn Umar antwortete: "Solche, die nicht die Geringschätzung der Unverständigen bewirken (Anm.: weil sie wertlos und schäbig sind), und nicht den Tadel der Weisen (Anm.: weil sie extravagant sind)." ( überliefert bei At-Tabarani) .

Wie das Hadith zeigt, ist damit auffällige Kleidung gemeint, egal, ob sie sich durch Schäbigkeit oder Extravaganz auszeichnet. Man unterscheidet daher verschiedene Arten:

  • Außergewöhnlich extravagante Kleidung.
  • Außergewöhnlich schäbige Kleidung.
  • Kleidung, die der im Lande üblichen Kleidung widerspricht,
  • Kleidung, die auf eine ungewöhliche Weise getragen wird, z.B. T-Shirt wird verkehrt herum getragen.
  • Kleidung, die übertrieben witzig sein soll.[1]

Was genau unter einem "Prunkgewand" zu verstehen ist, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Zeit zu Zeit. Folgende drei Dinge sind bei der Einschätzung, ob ein "Prunkgewand" vorliegt zu beachten:

  1. Das Gewand wird in der Absicht getragen, besonders aufzufallen, Berühmtheit zu erlangen oder sich von den Leuten zu unterscheiden.
  2. Es wird entgegen der üblichen Art der Bekleidung der Bevölkerung des Landes getragen, ohne dass hierzu eine Veranlassung besteht (z.B. wegen starker Kälte).
  3. Es wird getragen, um den Träger bewusst schäbig erscheinen zu lassen, wie z.B. jemand, der immer ein einfaches Gewand aus Schafwolle trägt, um damit seine Askese zum Diesseits auszudrücken.

Nicht darunter fällt natürlich, wenn ein Muslim - entgegen der Sitte seines Landes - z.B. keine engen Jeans trägt, die über die Knöchel reichen, sondern islamische Kleidung. Dies stellt kein Prunkkleid dar, sondern die Rückkehr zur reinen Sunna und der natürlichen Fitra.

Der Muslim, der in einem islamischen Land wohnt, sollte die gewöhnliche islamische Kleidung seines Landes tragen, wenn diese mit der Scharia vereinbar ist.[1]

Die islamische Bekleidung des Mannes

Die islamische Bekleidung des Mannes muss die oben für beide Geschlechter genannten sechs Bedingungen erfüllen. Hinzu kommen zwei weitere Bedingungen[1]:


1. Der Stoff und die Farbe der Kleidung darf nicht verboten sein.

a) Verbot des Tragens von Seide für Männer

Männern ist es - im Gegensatz zu Frauen - nicht erlaubt, reine Seidengewänder zu tragen:

Anas Ibn Malik (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

" Wer Seide in diesem Leben trägt, der wird sie nicht im Jenseits tragen" (Hadith bei Buchari, Nr.5834)

Hudhaifa (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot uns, dass wir aus goldenen und silbernen Gefäßen trinken und daraus essen. Gleichermaßen verbot er uns auch, dass wir uns mit Seide und Seidenbrokat bekleiden oder aber darauf zu sitzen." (Hadith bei Buchari, Nr. 5837)

Abu Musa (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gesagt hat:

„Gold und Seide sind erlaubt worden für die weiblichen Mitglieder meiner Gemeinde (arab. Umma) und verboten für deren männlichen Mitglieder.“ (Hadith bei Ahmad, Nasa'i und Tirmidhi (Nr.1720), der den Hadith für hasan sahih erklärte)

Ausnahmen des Verbots:

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlaubte es jedoch, dass ein Mann ein Kleidungsstück trägt, in dem ein kleiner Anteil Seide ist und dass ein Mann Seide trägt, wenn er eine Allergie oder eine Hautkrankheit hat, und er deshalb keinen normalen Stoff verträgt [3].

Abu 'Uthman berichtete:

"'Umar Ibn al-Khattab schrieb uns, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) das Tragen von Seide verbot, es sei denn nur so - und der Prophet ( Allahs Segen und Friede auf ihm) zeigte es uns mit seinen beiden Fingern - dem Zeigefinger und dem Mittelfinger." (Hadith bei Buchari,Nr. 5828)

Anm.: Es handelt sich bei der Demonstration mit den zwei Fingern um das Höchstmaß an Seidenstoff, den man als Verzierborte oder ähnliches gebrauchen darf.

Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) hat gesagt:

„Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot das Tragen von Seide, außer wenn (im Kleidungsstück) Seide in der Größe von zwei, drei oder vier Fingern ist.“ (Hadith bei Buchari und Muslim, der hiesige Wortlaut ist der von Muslim überlieferte)

Anas Ibn Malik (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) erlaubte Az-Zubair und Abdurrahman das Tragen von Seide wegen dem Juckreiz, unter dem die beiden litten." (Hadith bei Buchari, Nr. 5839 und Muslim, Nr. 2076)

b) Verbot des Tragens von Gold für Männer:

Ebenso wie Silber ist auch das Tragen von Gold, insbesondere in Form von Goldringen, nicht erlaubt. [3].

Ali berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) Seide in die rechte Hand und Gold in die linke nahm und sagte:

"Diese beiden sind für die Männer unter meinen Anhängern haram" (Hadith bei Ahmad, Abu Dawud, An-Nasa'i, Ibn Madscha)

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sah einen Goldring an der Hand eines Mannes. Da nahm er ihn und warf ihn weg und sagte:

„Hebt jemand etwa ein Stück glühender Kohle auf un hält es in der Hand?“ Als der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) weggegangen war, sagte jemand zu dem Mann: „Nimm deinen Ring, und ziehe einen Nutzen daraus (d.h. z.B. verkaufe ihn oder lasse ihn einschmelzen)“, worauf dieser sagte: „Nein, bei Allah, ich werde ihn nie nehmen, wo ihn doch der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) weggeworfen hat.“ (Hadith bei Muslim)

c) Leder von Tieren, die nicht zum Verzehr erlaubt sind

Nicht zum Verzehr erlaubt sind Schweine und Raubtiere wie der Löwe, Hunde, Affen, u.s.w..

Da diese Tiere unrein (arab. nadschas) sind, ist es auch nicht erlaubt, ihr Leder als Kleidung zu verwenden. Es spielt dabei keine Rolle, auf welche Weise diese Tiere geschlachtet wurden und ob das Leder gegerbt wurde. [1]

Unter Berufung auf Abu al-Mulih Ibn Usama (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) das Leder von Raubtieren verbot. (Hadith bei Abu Dawud, Tirmidhi, An-Nasa'i, Hakim erklärte es für sahih, ebenso Ad-Dhahabi und al-Albani)

d) mit Safran gefärbte Kleidung

Bezüglich des Verbotes von Kleidung, die mit Safran gelb gefärbt wurde, bestehen zwischen den Gelehrten Meinungsverschiedenheiten. Ein Verbot wird mit folgenden Hadithen begründet:

Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segenund Friede auf ihm) verbot es den Männern, sich während der Pilgerfahrt mit Tüchern zu bekleiden, die mit (dem gelben) Wars oder Safran gefärbt waren. " (Hadith bei Buchari, Nr.5847)

Anas berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) verbot es den Männern, sich mit (dem gelben) Safran zu färben." (Hadith bei Buchari, Nr.5846 und Muslim, Nr.2101)

e) Rot gefärbte Kleidung

Bezüglich des Verbotes von Kleidung, die (ausschließlich) rot gefärbt ist, bestehen zwischen den Gelehrten Meinungsverschiedenheiten.

Einerseits gibt es ein klares Hadith bei Buchari, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) rote Kleidung getragen hat.

Al-Bara' (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) war von mittlerer Statur, und ich habe ihn einmal in einem roten Anzug gesehen, und wie diesen habe ich nie etwas Schöneres gesehen." (Hadith bei Buchari, Nr.5848)

Andererseits hielten einige Sahaba wie Umar Ibn al-Khattab, und einige Gelehrte wie Ibn Qajjim, ausschließlich rot gefärbte Kleidung für verboten. Nach ihrer Meinung geht es in dem Hadith nicht um ein ausschließlich rotes Gewand, sondern um ein mit anderen Farben gemischtes.[1]


2. Die Bekleidung darf nicht bis unter die Fußknöchel reichen

Das Herunterlassen der Kleidung bis unter die Fußknöchel nennt man im Arabischen "Isbaal". Wenn dies geschieht, um damit Bewunderung hervorzurufen oder damit zu prahlen, sind sich die Gelehrten darüber einig, dass dies haram ist. Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten bestehen, wenn eine solche Absicht nicht vorliegt. Für ein Verbot sprechen die folgenden Quranstellen und Hadithe:

"Und gehe nicht übermütig3 auf der Erde einher. Du wirst ja die Erde nicht aufreißen noch die Berge an Höhe erreichen (können).(*) Das schlechte (Verhalten) in alledem ist bei deinem Herrn verabscheut." (Quran 17:37-38)
"Und zeige den Menschen nicht geringschätzig die Wange und gehe nicht übermütig auf der Erde einher, denn Allah liebt niemanden, der eingebildet und prahlerisch ist." (Quran 31:18)

Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Allah schaut denjenigen nicht an, der seine Kleidung selbstherrlich hinter sich auf dem Boden schleifen läßt." (Hadith bei Buchari, Nr.5783)

Salim Ibn 'Abdullah berichtete von seinem Vater, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Wer seine Kleidung selbstherrlich hinter sich auf dem Boden schleifen läßt, den schaut Allah am Tage der Auferstehung nicht an." Abu Bakr sagte zu ihm: "O Gesandter Allahs, es kommt manchmal vor, dass eine Seite meines Lendentuchs von selbst nach unten hängt, es sei denn, dass ich darauf achte und es ändere." Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "Du bist nicht der, der dies aus Selbstherrlichkeit tut!" (Hadith bei Buchari, Nr.5784)

Anm.: In diesem Hadith bestätigt der Prophet, dass Abu Bakr aufgrund seines herausragenden Charakters weit davon entfernt ist, eine solche Absicht zu haben. Im übrigen hing das Tuch nur vorübergehend herunter.

Für ein Verbot - ohne die entsprechende Absicht - spricht, dass es weitere Hadithe gibt, in denen diese Voraussetzung (d.h. es aus Prahlerei oder Bewunderung zu machen) nicht genannt wird.

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Was vom Lendentuch über die beiden Knöchel hinweg nach unten hängt, ist im Höllenfeuer!" (Hadith bei Buchari, Nr.5787)

Ausnahmen von diesem Verbot:

  • Wie alle islamischen Bestimmungen, kann auch diese Bestimmung ausnahmsweise bei Notwendigkeit außer Acht gelassen werden, z.B. bei starker Kälte.
  • Eine Ausnahme besteht auch, wenn das Gewand unerwartet und vorübergehend über die Knöchel reicht, z.B. bei schnellem Laufen, siehe Hadith Salim Ibn Abdullah.[1]

Die islamische Bekleidung der Frau

Die Bedingungen der islamischen Bekleidung der Frau unterscheiden sich je nach Situation. Bei der öffentlichen Diskussion um das Kopftuch wird oft vergessen, dass muslimische Frauen die meiste Zeit im privaten Bereich kein Kopftuch tragen müssen. Erst wenn sie in die Öffentlichkeit treten oder auf fremde Männer treffen wird das Kopftuch und die entsprechende islamische Bekleidung notwendig.

Es sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:

  1. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von fremden Männern.
  2. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart bestimmter männlicher Familienmitglieder (arab. Maharim).
  3. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von muslimischen Frauen.
  4. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von nichtmuslimischen Frauen.
  5. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von Jungen.
  6. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart ihres Ehemannes.
  7. Die islamische Bekleidung der Frau im Gottesdienst (Salat, Hadsch).


1. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von fremden Männern:

Unter fremden Männern (arab. Adschanib) versteht man alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.

Die islamische Bekleidung der Frau muss in Gegenwart von fremden Männern die oben für beide Geschlechter genannten sechs Bedingungen erfüllen. Auf den ersten Punkt - Bedecken der 'Aura - wird noch einmal ausführlich eingegangen. Hinzu kommen zwei weitere Bedingungen:

1) Sie muss die Aura bedecken.

Zu diesem Zweck hat die Frau einen Hidschab zu tragen. Die Bedingungen des Hidschabs, insbesondere die Frage, ob dieser den ganzen Körper bedecken muss oder ob davon bestimmte Körperteile wie die Hände und das Gesicht ausgenommen sind, wird im Artikel Hidschab ausführlich behandelt.

2) Die Kleidung darf nicht selbst einen Schmuck darstellen

Dies ergibt sich bereits aus einschlägigen Quranstellen zum Hidschab. Sinn der islamischen Kleidung ist es ja gerade, dass der Schmuck und die Schönheit der Frau nicht gezeigt werden.

"Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist..." (Quran 24:31)
"Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit..." (Quran 33:33)

3) Die Kleidung darf nicht parfümiert sein

Die Kleidung der muslimischen Frau darf nicht mit Weihrauch oder sonstigem Parfüm parfümiert sein.[6]

Abu Musa al-Asch'ari (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "Jede Frau, die Parfüm aufträgt und dann unter die Menschen geht, so dass diese ihren Duft riechen können, ist eine Unzucht (arab. Zinaa') Treibende." (Hadith bei Tirmidhi und An-Nasa'i, al-Albani erklärte es für hasan )

Zainab ath-Thaqafia (Allahs Wohlgefallen auf ihr) berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Wenn eine von euch (Frauen) hinausgeht zur Moschee, so soll sie kein Parfüm berühren." (Hadith sahih bei al-Albani)

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte, der Gesandte Allahs(Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Jede Frau, die sich mit Weihrauch parfümiert, lasst sie nicht beim 'Ischa-Gebet mit uns zugegen sein."
Anm.: Weihrauch wurde früher als Parfüm für Kleidung eingesetzt.


2. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von männlichen Verwandten

Die männlichen Verwandten (arab. Maharim - Sg. Mahram), gegenüber denen die Frau bestimmte Teile ihres Körpers zeigen darf, werden in Sure an-Nur genannt:

"... Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi Chumurihinna, Pl. von Chimar) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind..." (Quran 24:31)


Männliche Verwandte (arab. Maharim) sind folglich:

  1. Die Väter und Großväter der Frau, mütterlicher- sowie väterlicherseits.
  2. Die Väter der Ehemänner der Frau.
  3. Die Söhne der Frau und die Söhne ihrer Ehemänner.
  4. Die Brüder der Frau, egal ob Halbbrüder oder nicht.
  5. Die Söhne der Brüder und der Schwestern der Frau.
  6. Ihre Onkel mütterlicher- und väterlicherseits.
  7. Den genannten 6 Gruppen sind Männer gleichgestellt, die durch das Stillen zu Verwandten geworden sind, wie z.B. Milchbrüder oder auch Babys, die von der Frau gestillt wurden. Dies ergibt sich aus dem Ausspruch des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm):
"Durch das Stillen wird verboten, was aufgrund der Abstammung verboten ist." D.h. es ist ebenfalls verboten, diese Männer zu heiraten.


  • Vor den genannten männlichen Verwandten darf die Frau sowohl die Teile ihres Körpers zeigen, die beim Wudhu (kleine Gebetswaschung) sichtbar werden, und die Körperteile, die gewöhnlich mit Schmuck versehen sind. Gemeint sind z.B. der Kopf, der Hals, die Hände und Arme bis zum Ellenbogen, die Hälfte der Unterschenkel. Nicht gezeigt werden dürfen dagegen der Rücken, der Bauch oder auch die Brust.
Der Beleg hierfür ist ein Hadith, den Ibn Umar überlieferte: er (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte:
" Die Männer und Frauen pflegten zur Zeit des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) gemeinsam die kleine Gebetswaschung vorzunehmen." Dies betrifft nach Al-Asqalani nur Ehefrauen und Verwandte (und nicht etwa fremde Männer). [1]


  • Bezüglich der Bedeckung der Frau gegenüber männlichen Verwandten vertreten die Gelehrten der vier Fiqh-Schulen allerdings unterschiedliche Meinungen. Teilweise wird vertreten, dass der Körper der Frau bis auf den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien (auch von hinten) gezeigt werden darf. Im Malikitischen Fiqh wird vertreten, dass die Frau ihren ganzen Körper außer ihrem Gesicht und den Extremitäten bedecken muss, d.h. alles außer dem Kopf, dem Hals, den Händen und den Füßen. Im Hanbalitischen Fiqh wird gesagt, dass die 'Aura der Frau gegenüber ihren männlichen Verwandten den ganzen Körper betrifft, außer dem Gesicht, dem Kopf, dem Hals, den Händen, den Füßen und dem Unterschenkel.[7]

Im Übrigen wird nicht zwischen muslimischen und nichtmuslimischen männlichen Verwandten unterschieden. D.h. auch ein nichtmuslimischer Vater ist z.B. für die Frau Mahram.

3. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von muslimischen und nichtmuslimischen Frauen

Die Gelehrten vertreten hierzu zwei verschiedene Meinungen. Die einen differenzieren zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Frauen, andere machen dagegen keinen Unterschied.


1. Meinung: Die Bestimmungen betreffen muslimische und nichtmuslimische Frauen.

Gegenüber Frauen darf eine muslimische Frau grundsätzlich nur die Körperteile zeigen, die gewöhnlich mit Schmuck versehen werden, wie dies z.B. bei Hals, Füßen und Armen der Fall ist. Auch der Kopf muss nicht bedeckt werden. Darüberhinaus ist es ihr aber erlaubt, auch weitere Körperteile zu zeigen, wenn hierzu eine Veranlassung (arab. Hadscha) besteht. So ist es für Frauen z.B. erlaubt, vor anderen Frauen zu stillen. Der Beleg dafür ist, dass zur Zeiten des Propheten, Frauen als Zeuginnen für das Stillen herangezogen wurden. Die 'Aura zwischen dem Bauchnabel und den Knien darf dagegen nicht gezeigt werden (außer bei Notwendigkeit (arab. Durura)).

Ein Unterschied zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Frauen besteht nicht, da es hierfür keinen eindeutigen Beleg aus Quran und Sunna gibt. Es ist vielmehr bekannt, dass jüdische Frauen die Frauen des Propheten (Allahs Segen und Friede) aufsuchten und der Prophet seinen Frauen nicht befahl, in ihrer Gegenwart Hidschab zu tragen. Wenn aber bekannt ist, dass die nichtmuslimischen Frauen, die körperlichen Eigenschaften der Frau, gegenüber anderen Männern erwähnen werden, dann muss sich die muslimische Frau bedecken. [1]

Im Hanbalitischen Fiqh wird nicht zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Frauen differenziert.[7]


2. Meinung: Gegenüber der nichtmuslimischen Frau gelten andere Bestimmungen als gegenüber muslimischen Frauen.

Die Gelehrten dieser Meinung argumentieren mit dem folgenden Quranvers:

"...außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen,..." (Quran 24:31)

Nach dieser Meinung sind mit "ihren Frauen" in diesem Quranvers nur muslimische Frauen gemeint. Gegenüber nichtmuslimischen Frauen gibt es demnach keine Ausnahme und es gilt die allgemeine Regel des Hidschab-Gebots.[8]

4. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart von minderjährigen Jungen.

"... Und sie sollen ihre Kopftücher (arab.: bi Chumurihinna, Pl.Chimar) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind..." (Quran 24:31)

Mit "Kindern" sind minderjährige Jungen gemeint, die noch nicht die Geschlechtsreife erreicht haben. Ihnen gegenüber hat die muslimische Frau keinen Hidschab zu tragen. Es dürfen die Körperteile gezeigt werden, die gewöhnlich mit Schmuck versehen werden, wie dies z.B. bei Hals, Füßen und Armen der Fall ist. Auch der Kopf muss nicht bedeckt werden. Wie sich aus dem Quranvers ergibt, gilt die Hidschab-Ausnahme auch gegenüber Männern, die keinen Geschlechtstrieb haben, wie z.B. Eunuchen.

5. Die islamische Bekleidung der Frau in Gegenwart ihres Ehemannes.

Gegenüber ihrem Ehemann kann die Frau ihren gesamten Körper ohne Einschränkung zeigen. Dies gilt umgekehrt auch für den Ehemann.

Allah der Erhaben sagt im Quran:

"...und denjenigen, die ihre Scham hüten, (*) außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, " (Quran 23:5-6)

Aischa berichtete:

"Ich nahm gewöhnlich die Gesamtwaschung (arab. Ghusl) zusammen mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) vor, und wir beide bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters, in dem unsere Hände wechselweise eintrafen." (Hadith bei Buchari, Nr.26)

Wenn die Frau allein mit ihrem Ehemann ist, so ist es ihr - nach einer Meinung - auch erlaubt enge Hosen o.ä. anzuziehen.[A 7]Dies wird damit begründet, dass es ihr erlaubt ist, ohne Kleidung vor ihrem Mann zu erscheinen, erst recht ist dann auch enge Kleidung erlaubt. Andere Gelehrte lehnen dies wegen dem allgemeinen Gebot, keine Kleidung zu tragen, die den Kuffar ähnelt, dagegen ab. [1]


6. Die islamische Bekleidung der Frau im Gebet

(Fortsetzung folgt inschallah)

Anmerkungen

  1. D.h.: den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen.
  2. Nämlich an nichtmuslimischen Sklavinnen; nach manchen Rechtsschulen auch an Sklaven
  3. D.h.: schmückende Kleidung in Anlehnung an die Federn der Vögel.
  4. Auch: Schlupfwinkel oder Zuflucht. .
  5. D.h. Muslime .
  6. dies gilt bezüglich fremden Männer
  7. Diese Meinung vertritt u.a. der Gelehrte al-Albani

Quellen

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 1,12 1,13 Bal'id Ibn Ahmad, Abu Sa'id (2006): Taudschih an-Nadhr il Ahkam Al-Libas wa Az-Zinah wa An-Nadhr, Verlag: Maktaba al-Imam Malik, Algier)
  2. vgl. hierzu Dr. Zakir, Abdul Karim Naik, Antworten für Nichtmuslime zu allgemeinen Fragen über den Islam, aus dem Englischen übersetzt von http://www.diewahrheitimherzen.de/unter/faq.html
  3. 3,0 3,1 3,2 Mourad Samir (2009),Ahadith al-Ahkam - Hadithe der rechtlichen Bestimmungen mit Erläuterungen - Gottesdienstliche Handlungen und Handelsrecht, Deutscher Informationsdienst über den Islam, e.V., Karlsruhe
  4. Fatwa Nr. 149, Schaick Ferkous
  5. Dr.al-Qaradawi, Jusuf (1989): Erlaubtes und Verbotenes im Islam, Übersetzung: Ahmad v.Denffer, SKD Bavaria Verlag, München, ISBN:3-926575-12-3
  6. al-Albani, Nasruddin (2002), Dschilbab al-Mar'a al-Muslima fi al-Quran wa as-Sunna, Verlag: Dar As-Salam
  7. 7,0 7,1 Abdurrahman Ibn Muhammad 'Aud al-Dschaziri (2001), Kitab al-Fiqh 'ala al-Madhahib al-'Arba'a, Dar Ibn Hazm, Beirut - Libanon
  8. vgl.[fataawa.de, Fatwa Nr. 0074]