Ihram

Aus islam-pedia.de
Version vom 21. Dezember 2010, 11:38 Uhr von Aischa (Diskussion | Beiträge) (Ihram Verbote und Gebote)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ihram (arab.إحرام) ist die Absicht (arab. Nijja) in einen besonderen Zustand einzutreten, um die Pilgerfahrt Hadsch oder 'Umra durchzuführen. Man spricht auch vom Ihram-Zustand.

Ihram ist nicht die Bezeichnung der Kleidung, wie heute viele denken.

  • Sprachlich bedeutet Ihram: "sich etwas haram machen".
  • Islamologisch: "Die Absicht zum Hadsch fassen", bzw.: "In den Zustand der Pilgerweihe begeben."

Wer den Ihram beginnt, begibt sich damit in einen besonderen Zustand, in dem ihm einiges verboten ist (daher die sprachliche Definition), was sonst erlaubt wäre. Ähnlich verhält es sich mit dem Eröffnungs-Takbir (Takbirat Al-Ihram) im Gebet: Wer diesen Takbir spricht, ist bis zum Ende des Gebets an bestimmte Regeln gebunden.


Der Ihram ist eine Säule sowohl der Hadsch als auch der 'Umra, d.h. dass ohne den Ihram die Hadsch bzw. die 'Umra nicht gültig ist.

Jeder Pilger ist verpflichtet in den Ihram-Zustand beim Überqueren einer der festgelegten Stellen (arab. Miqat) rund um Mekka einzutreten.


Arten des Ihram

  1. Tamattu: 'Umra.
  2. Qiran: Hadsch und Umra.
  3. Ifrad: Hadsch.


Was man vor dem Eintritt in den Ihram-Zustand machen sollte (Sunna-Handlungen) [1]:

  1. Die Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl).
  2. Das Schneiden der Finger- und Fußnägel.
  3. Das Kürzen des Bartes.
  4. Das Entfernen\Schneiden von Haaren.
  5. Das Benutzen von Parfüm.
  6. Der männliche Pilger trägt am besten beim Eintritt in den Ihram-Zustand zwei weiße und saubere Tücher, die als Lendenschurz und Obergewand dienen. Die Frau trägt ihre übliche Kleidung. Es gelten allerdings gewisse Einschränkungen bzgl. der Kleidung für Mann und Frau, die unten genannt werden (siehe: Was im Ihram-Zustand verboten ist).
  7. Das Aussprechen der Talbijja und ihre Wiederholung.
  8. Die Durchführung eines Gebetes, am besten eines Pflichtgebetes.


Was im Ihram-Zustand verboten ist[1]:

Fortsetzung folgt inschallah


Verlassen des Ihram-Zustandes (arab. Tahallul)

Man verlässt den Ihram in zwei Schritten:

  • Kleiner Tahallul (drei Tahallul-Taten beendet)
  • Großer Tahallul (alle Tahallul-Taten beendet)

Die Tahallul-Taten:

  • Tawaf Al-Ifada (Pflicht-Tawaf des Hadsch).
  • Sa'i (Pflicht-Sa’i des Hadsch).
  • Haupthaar kürzen bzw. scheren.
  • Ein Opfertier schlachten (außer bei Ifrad).

Wer drei dieser vier Taten beendet hat, hat den kleinen Tahallul erreicht, es entfallen alle Ihram-Verbote bis auf das Verbot des Geschlechtsverkehrs.


Quelle

  1. 1,0 1,1 Dscham', Dr. Imad Ali (2004): Al-Mulachasat al-Fiqhia al-Mujassara, Dar An-Nafa'is, Jordanien.