Fiqh-Schulen (Rechtsschulen)

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Die islamischen Fiqh-Schulen (auch oft als "Rechtsschulen" bezeichnet) werden im Arabischen Madhahib (Pl.) genannt, im Singular Madhab. Der Begriff bedeutet in der arabischen Sprache ursprünglich „den Weg, den man einschlägt“ oder auch das, worauf man sich zu bewegt[1]. Dies kann konkret (z.B. ein Ort) oder auch abstrakt (z.B. ein Standpunkt) sein. Der Wortstamm dahaba (arab.: ذهب) bedeutet "gehen".

Als Fachbegriff versteht man darunter im Allgemeinen die wissenschaftliche Methode, die eine Person und deren Schüler oder eine Gruppe befolgen. Diese Methode kann sich auf die Aqida, die Ethik, die rechtlichen Bestimmungen (Fiqh) oder andere Bereiche beziehen.

Wenn man im Bereich des Fiqh von einer Madhab spricht, ist damit "eine fiqhwissenschaftliche Methode gemeint, die ein Fiqhgelehrter, der Mudschtahid ist, einschlägt und sich dadurch von anderen Fiqh-Gelehrten unterscheidet, was dazu führt, dass er in einigen Detailfragen eine bestimmte Auswahl an Rechtsregelungen trifft."[1] D.h. dass er in Detailfragen, in denen Meinungsverschiedenheiten bestehen, aufgrund seiner Methodologie eine Meinung vertritt, die von den Fatuas anderer Gelehrter abweicht. Von einer Fiqhschule spricht man jedoch erst, wenn diese Methode Anhänger hat.

Heute sprechen Muslime oft davon, dass sie einer bestimmten Fiqh-Schule (Rechtsschule) angehören. Im Folgenden wird auf die Entstehung der Fiqh-Schulen, deren Gemeinsamkeiten und die Frage eingegangen, ob man einer bestimmten Rechtsschule folgen muss.

Die Entstehung der (vier) Fiqh-Schulen[Bearbeiten]

Um die Entstehung der verschiedenen Fiqh-Schulenzu verstehen und deren Bedeutung nachzuvollziehen, ist es wichtig, einen Blick auf die Geschichte der islamischen Fiqh zu werfen. Das islamische Fiqh durchschritt drei wichtige Epochen, was schließlich im 2. Jhd. n.H. zur Entstehung der Rechtsschulen führte.

Heute sind vor allem die sunnitischen Fiqh-Schulen der vier Imame Abu Hanifa, Malik Ibn Anas, Muhammad Ibn Idris Al-Schafi'i und Ahmad Ibn Hanbal bekannt:

  1. Die Hanafitische Fiqh-Schule,
  2. Die Malikitische Fiqh-Schule,
  3. Die Schafi’itische Fiqh-Schule,
  4. Die Hanbalitische Fiqh-Schule.

Daneben gab es anfangs noch weitere Rechtsschulen, die jeweils nach ihrem Gründern benannt wurden. Zu nennen ist die Rechtsschule des Auza´i (gest. 774 n.Chr.), die des Sufyan ath-Thauri (gest. 777 n.Chr.), die der Thahiriten sowie die kurzlebige Schule des Qurankommentators und Historikers al-Tabari (gest. 923 n.Chr.) [2]. Diese Schulen fanden jedoch nicht genug Anhänger und verschwanden daher im Laufe der Zeit.

Die vier großen Fiqh-Gelehrten wirkten zu einer Zeit, in der das islamische Fiqh blühte und weite Verbreitung fand.

Die Gemeinsamkeiten der Fiqh-Schulen[Bearbeiten]

Die Fiqh-Schulen weisen viele Übereinstimmungen auf:[3]

  1. Die vier bekannten Imame folgten alle einer gemeinsamen Denkrichtung, die der Ahl as-Sunna wa al-Dschama´a, d.h. der Aqida der Sunniten. Sie verteidigten diese Aqida gemeinsam gegen abweichende Gruppen wie den Charidschiten, den Mu´ataziliten und der Schia.
  2. Die vier Fiqh-Schulen stimmen in Bezug auf die wichtigsten Grundlagen im Fiqh überein. Gemeint sind die von allen anerkannten Rechtsquellen: der Quran, die Sunna, der Idschma´ und der Qiyas.
  3. Die Imame lernten voneinander. So reiste Abu Yusuf - ein Schüler des Imams Abu Hanifa- zum Imam Malik, um bei ihm zu studieren. Einige Schüler Maliks wiederum reisten in den Irak und studierten bei Gelehrten der Hanafiten. Genannt sei Asad Ibn al-Furat, der bei Muhammad Ibn al-Hassan studierte. Der Imam Asch-Schafi´i studierte ebenfalls beim Imam Malik. Er tauschte sich im Irak mit Schülern des Abu Hanifa aus. Der Imam Ahmad Ibn Hanbal lernte von Asch-Schafi´i. Dies zeigt welch enge Beziehungen unter den Gelehrten bestanden. Es wird auch überliefert, dass sie sich gegenseitig lobten und füreinander Bittgebete sprachen.
  4. Manche Gelehrten wechselten von einer Fiqh-Schule zu einer anderen, ohne dass dies als verwerflich angesehen wurde, es sei denn dies geschah aus rein weltlichen Interessen. So folgte z.B. der hanafitische Gelehrte Ibrahim Ibn Chalid Al-Baghdady dem Imam Asch-Schafi´i. Der schafi´itische Gelehrte Abu Dscha´far at-Tahaawy wurde dagegen Hanafit. Und so gibt es noch zahlreiche Beispiele.
  5. Die Imame hatten alle das gleiche Ziel: Sie wollten in den strittigen Fragestellungen herausfinden, was die von Allah gewollte Regelung ist. Sie wandten dabei überwiegend die gleichen Methoden im Rahmen des Idschtihad an. (siehe Punkt 2)
  6. Alle vier Imame forderten ihre Schüler dazu auf, der Wahrheit zu folgen, auch wenn sie selbst zuvor etwas Gegenteiliges gesagt hatten. Imam Asch-Schafi´i sagte z.B.: "Die Muslime sind einhellig der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, nachdem man eine Sunna des Gesandten Allahs erfahren hat, diese aufgrund der Aussage irgendeines anderen abzulehnen."[4]
  7. Viele Gelehrte der Fiqh-Schulen zitierten in ihren Werken neben den Aussagen der eigenen Gelehrten auch die Aussagen der anderen Fiqh-Schulen. Sie nannten die jeweiligen Beweise und die vorzuziehende Meinung. Dies gilt z.B. für Ibn Qudama in Al-Mughni, An-Nawawy in Al-Madschmu' und Ibn Hadschar al-´Asqalaany.[5]

Wie man sieht, standen sich die Gelehrten der verschiedenen Fiqh-Schulen ursprünglich keineswegs feindselig gegenüber. Der wesentliche Unterschied zwischen den Fiqh-Schulen bestand vielmehr in der uneinheitlichen Anwendung und Gewichtung der Rechtsquellen und unterschiedlicher Auslegungsmethoden. Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung dieser Grundlagen (arab. Usul) gelangten die Gelehrten dann zu unterschiedlichen Aussagen hinsichtlich der Detailfragen der rechtlichen Bestimmungen (arab. Furu´).

Das Folgen einer bestimmten Fiqh-Schulen[Bearbeiten]

in Bearbeitung

Quellenangaben[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Dr. Al-Aschqar, ´Umar Sulaiman (2008): Al-Madhal il dirasa al-Madhahib wa Al-Madaris Al-Fiqhia, Jordanien
  2. vgl. Rohe, Dr. Mathias (2009): Das islamische Recht, S.29, München
  3. vgl.Dr. Al-Aschqar, ´Umar Sulaiman, Al-Madhal il dirasa al-Madhahib wa Al-Madaris Al-Fiqhia, Jordanien 2008
  4. Ibn al-Qayyim, Schams ad-Din, I´laam al-Muwaqqi´iin, Beirut 2004
  5. vgl. Ibn Hadschr al-´Asqalaany, Ahmad Ibn Ali, Fath al-Baary - Scharh Sahih al-Buchary, Dar as-Salam, Riad, Saudi-Arabien