Niyya

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Die Absicht oder auch Intension (arab.النية , Niyya) ist der Wille, der sich auf die Durchführung einer bestimmten Tat richtet.

Die Absicht ist eine wichtige Voraussetzung der Handlungen des Muslims, insbesondere der gottesdienstlichen Handlungen. Die dabei erforderliche Niyya muss sich auf das Erlangen der Zufriedenheit Allahs und die Erfüllung des Gehorsams ihm gegenüber richten.

Die Absicht wird im Herzen gefasst. Sie wird nicht bei der Vornahme der Handlung ausgesprochen. Die Aussprache der Niyya findet keine Grundlage im islamischen Gesetz und stellt eine Neuerung dar.[1]

Der Beleg für die Gesetzlichkeit der Niyya liegt in folgendem Hadith:

Umar ibn al-Khattab (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagen:

„Die Taten sind nur entsprechend ihren Absichten und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung um Allahs und seines Gesandten Willen unternahm, dessen Auswanderung war für Allah und dessen Gesandten, und wer seine Auswanderung unternahm, um im Diesseits etwas zu erreichen oder um eine Frau zu heiraten, dessen Auswanderung war für das, dessentwegen er auswanderte.“
(Dies berichteten Buchari und Muslim)


Die Absicht darf nicht mit der Aufrichtigkeit verwechselt werden.

Jede Handlung, die der Mensch begeht, bedarf einer Absicht. Diese Absicht kann gut oder schlecht sein. Die Gelehrten sagten: "Wenn Allah uns damit beauftragt hätte, eine Handlung ohne (jegliche) Absicht auszuführen, dann wäre dies eine Beauftragung mit etwas, das nicht geleistet werden kann." Dies wäre unmöglich, denn jede Handlung ist das Ergebnis eines Willens und der Fähigkeit zum Handeln. Und dieser Wille ist die Niyya.[2]

Die Absichten der Menschen können verschieden sein."...und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat" - wie es in dem obigen Hadith heißt. So kann es vorkommen, dass zwei Menschen nach Außen hin die gleiche Tat ausführen, doch aufgrund ihrer unterschiedlichen Absichten, unterscheiden sich ihre Handlungen. Wer mit seinen Taten die Zufriedenheit Allahs und das Paradies beabsichtigt, wird dies bekommen. Wer aber das diesseitige Leben beabsichtigt, der erreicht, was er beabsichtigt oder auch nicht, je nach dem Willen Allahs. Dies bezeugen folgende Verse des Quran:


"Wer immer das schnell Eintreffende (d.h. das Diesseits) will, dem gewähren Wir darin schnell, was Wir wollen - demjenigen, den Wir wollen; hierauf haben Wir für ihn die Hölle bestimmt, der er ausgesetzt sein wird, mit Vorwürfen behaftet und verstoßen." (Quran 17:18)
"Wer das Jenseits will und sich darum bemüht, wie es ihm zusteht, wobei er gläubig ist, - denen wird für ihr Bemühen gedankt." (Quran 17:19)
Man bemerke: Hier wird der Eintritt des Beabsichtigten nicht vom Willen Allahs abhängig gemacht.[2]


Die richtige Absicht bei gottesdienstlichen Handlungen[Bearbeiten]

Die Absicht dient der Abgrenzung von alltäglichen Handlungen zu gottesdienstlichen Handlungen. Wie z.B. der Abgrenzung des Waschens zum Zwecke der Reinigung vom Waschen im Rahmen des Wudhu. Mit der Absicht werden auch Pflichthandlungen von freiwilligen Handlungen abgetrennt. So muss sich der Betende z.B. im Klaren darüber sein, ob er das 'Ischa-Gebet beten will oder ein freiwilliges Gebet.

Bei sämtlichen gottesdienstlichen Handlungen muss sich der Muslim seine Absicht vergegenwärtigen.


Die Absicht umfasst drei Dinge:

  1. Die Absicht eine bestimmte gottesdienstliche Handlung auszuführen.
  2. Die Absicht, diese Handlung für Allah auszuführen.
  3. Die Absicht, dass man diese Handlung im Gehorsam gegenüber Allahs Befehlen ausführt.[2]


Quellen[Bearbeiten]

  1. Sabiq, As-Sajjid (2004):Fiqh as-Sunna, Verlag al-Fath lil I'lam al-Arabi, Ägypten
  2. 2,0 2,1 2,2 Al-Uthaimin, Muhammad Ibn Salih (2004):Riyad as-Salihin,Teil 1,Al-Kutub Al-Ilmiyah, Beirut/Libanon.