Rituelle Ganzwaschung (Ghusl): Unterschied zwischen den Versionen

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Im Islamischen Recht bezeichnet man hingegen es als Ganzkörperwaschung. Nach dem Eintritt der großen Unreinheit (Hadath akbar) ist es unentbehrlich dies zu unterlassen. Nach dem Ghusl befindet man sich im Zustand der vollen Reinheit (Tahâra) und kann somit auch gottesdienstliche Handlungen ('Ibâdât) durchführen.
 
Im Islamischen Recht bezeichnet man hingegen es als Ganzkörperwaschung. Nach dem Eintritt der großen Unreinheit (Hadath akbar) ist es unentbehrlich dies zu unterlassen. Nach dem Ghusl befindet man sich im Zustand der vollen Reinheit (Tahâra) und kann somit auch gottesdienstliche Handlungen ('Ibâdât) durchführen.
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[[Kategorie: Rituelle Reinigung (Tahara)]]

Version vom 11. März 2009, 00:46 Uhr

Ghusl (arabisch غسل: Ganzkörperwaschung) heisst wörtlich übersetzt: "Waschung bei der Wasser auf etwas gegossen wird".

Im Islamischen Recht bezeichnet man hingegen es als Ganzkörperwaschung. Nach dem Eintritt der großen Unreinheit (Hadath akbar) ist es unentbehrlich dies zu unterlassen. Nach dem Ghusl befindet man sich im Zustand der vollen Reinheit (Tahâra) und kann somit auch gottesdienstliche Handlungen ('Ibâdât) durchführen.