Diebstahl und Raub: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. Juni 2009, 19:49 Uhr
Es überliefert Aischa (ALLAHs Wohlgefallen mit ihr), dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:
- “Wer sich auch nur das kleinste Stück Land illegal aneignet, wird dafür (von Allah) bestraft, indem er das Siebenfache davon um seinen Hals gelegt bekommt.”
- (Al-Buchari und Muslim)
Abu Dharr (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
- "Wer sich etwas aneignet, was ihm nicht gehört, gehört nicht zu uns. Und er soll sich auf seinen Platz in der Hölle vorbereiten."
- (Muslim, Ahmad Ibn Hanbal)
Dschabir (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:
- "Wer raubt, gehört nicht zu uns."
- (Abu Dauud, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madschah, Ahmad Ibn Hanbal)