Scharia: Unterschied zwischen den Versionen

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#''[[Fiqh]]''(Rechtswissenschaft) behandelt die praktischen Bestimmungen, d.h. Bestimmungen die sich auf praktische gottesdienstliche Handlungen wie Gebet und Fasten oder sonstige Handlungen beziehen (z.B. Erbrecht, Strafrecht).<ref>Dr.Al-Aschqar,Umar Sulaiman Abdullah, nahu Thaqafa Islamia Asila, Dar An-Nafa'is, Jordanien 2002</ref>
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#''[[Fiqh]]'' ("Rechtswissenschaft") behandelt die praktischen Bestimmungen, d.h. Bestimmungen die sich auf praktische gottesdienstliche Handlungen wie Gebet und Fasten, oder sonstige Handlungen beziehen (z.B. Erbrecht, Strafrecht).<ref> Dr. Al-Aschqar, Umar Sulaiman Abdullah (2002): Nahu Thaqafa Islamia Asila. Dar An-Nafa'is, Jordanien</ref>
 
 
  
  
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Mit der Botschaft des letzten Gesandten ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden seien mit ihm) wurde die abschließende Schari'a verkündet, welche in verschiedenen Bereichen einen Interpretationsspielraum zulässt und in die jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten integrieret werden kann. Ihre Flexibiltät ist enorm.
 
Mit der Botschaft des letzten Gesandten ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden seien mit ihm) wurde die abschließende Schari'a verkündet, welche in verschiedenen Bereichen einen Interpretationsspielraum zulässt und in die jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten integrieret werden kann. Ihre Flexibiltät ist enorm.
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== Quellen ==
 
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2009, 23:50 Uhr

Schari'a - Die Gesamtheit der Gebote und Verbote im Islam[Bearbeiten]

Schari'a bedeutet wörtlich: "den Weg zur Quelle oder zur Tränke."

Die Schari'a ist die Gesamtheit aller Gebote und Verbote, die Allah seinen Dienern durch den Quran und die Sunna gebot. Wesentliches Merkmal der Schari'a ist ihr prinzipiell allumfassender und zeitloser Charakter. Die Gebote und Leitlinien der Schari'a betreffen die verschiedensten Lebensbereiche der Muslime.


Die drei Wissenschaftszweige der Schari' a[Bearbeiten]

Die Scharia umfasst drei Wissenschaftszweige, diese sind:

  1. Aqida (Iman-Inhalte/"Glaubensinhalte"), diese befasst sich mit dogmatischen Bestimmungen und wird als Wissenschaft des Tauhid (Überzeugung von der Einheit und Einzigkeit ALLAHs) bezeichnet.
  2. Achlaq (islamische Moral und Ethik): diese behandelt Bestimmungen bezüglich Charakter und gutem Benehmen.
  3. Fiqh ("Rechtswissenschaft") behandelt die praktischen Bestimmungen, d.h. Bestimmungen die sich auf praktische gottesdienstliche Handlungen wie Gebet und Fasten, oder sonstige Handlungen beziehen (z.B. Erbrecht, Strafrecht).[1]


Bezogen auf den Staat und auf das Individuum unterscheidet die Schari'a zwei Kategorien von Geboten:

  1. die Rechtsnormen des Staatswesens und
  2. die individuellen Gebote.

Für die Muslime in Deutschland gilt auf stattlicher Ebene wie für alle BürgerInnen das Grundgesetz und die Verfassung.

Auf der religiösen und privaten Ebene sind die individuellen Gebote von Bedeutung. Dazu zählen u. a.:

Die fünf Säulen des Islam:

  • Das Islam-Bekenntnis * Schahada
  • Die rituellen Pflicht-Gebete * Salah
  • Die rituelle Pflicht-Sozialabgabe * Zakat
  • Das rituelle Pflicht-Fasten im Ramadan * Siyam
  • Die rituelle Pflicht-Wallfahrt * Hadsch
  • Bekleidungsgebote
  • Ernährungsgebote
  • Achlaq (Ethik und Moral)

usw.


Überblick über die islamische Scharia[Bearbeiten]

Scharia Gebilde.gif



Die Unterschiede der Schari'a der verschiedenen Gesandten[Bearbeiten]

Die Botschaft aller Gesandten ALLAHs kann in zwei Hauptaspekte unterteilt werden:

  1. 'Aqida ("Glaubensinhalte"), welche durch die gesamte Menschheitsgeschichte von allen Gesandten inhaltlich identisch und gleich bleibend verkündet wurde.
  2. Schari'a, deren Normen bei einigen Gesandten unterschiedlich festgelegt wurden, bei einigen Gesandten hingegen gleich waren.

Die Unterschiede der Schari'a der verschiedenen Gesandten waren aufgrund der unterschiedlichen örtlichen, zeitlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten an die jeweiligen Bedürfnisse der verschiedenen Völker angepasst und deshalb nur verbindlich für diese jeweilige Zeit und für diese bestimmten Gesellschaften.

Im Laufe der Entwicklung der Gesellschaften wurde auch die Schari'a weiterentwickelt, so dass jeweils die nachfolgende die vorgehende ihrer Gültigkeit ablöste.

Mit der Botschaft des letzten Gesandten ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden seien mit ihm) wurde die abschließende Schari'a verkündet, welche in verschiedenen Bereichen einen Interpretationsspielraum zulässt und in die jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten integrieret werden kann. Ihre Flexibiltät ist enorm.



Quellen[Bearbeiten]

  1. Dr. Al-Aschqar, Umar Sulaiman Abdullah (2002): Nahu Thaqafa Islamia Asila. Dar An-Nafa'is, Jordanien
  • Zaidan, Amir M. A. (1999): Al-'Aqida, Einführung in die Iman-Inhalte, ADIB-Verlag, Offenbach, 2. neubearbeitete und erweiterte Auflage
  • Zaidan, Amir M. A.; Khan, Karola (1999): Islam und Medizin. Muslime in der Klinik, IRH., Frankfurt am Main, 1. Auflage
  • Islam.ch