Bearbeiten von „Ramadhan“

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2. '''Reisende und Kranke''' müssen nicht fasten.
 
2. '''Reisende und Kranke''' müssen nicht fasten.
  
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Die versäumten Tage müssen nachgeholt werden. Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt.
  
 
Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:  
 
Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:  
 
:''„Allâh hat die Verpflichtung des Fastens und eines Teils des Gebets für den Reisenden aufgehoben, und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und stillende Frau aufgehoben.“''
 
:''„Allâh hat die Verpflichtung des Fastens und eines Teils des Gebets für den Reisenden aufgehoben, und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und stillende Frau aufgehoben.“''
 
:(Berichtet von al-Tirmidhi, 3/85; er sagte, (es ist ein) hasan Hadîth).  
 
:(Berichtet von al-Tirmidhi, 3/85; er sagte, (es ist ein) hasan Hadîth).  
 
Die versäumten Tage müssen nachgeholt werden.
 
 
Damit der Reisende vom Fasten befreit ist, müssen folgende Reisebedingungen
 
erfüllt sein: <ref name="Ibn Baz">Ibn Baz, Abdulaziz u.a., [http://www.way-to-allah.com/dokument/Buch_des_Fastens_Deutsch.pdf Das Buch des Fastens, herausgegeben und übersetzt vom Islamischen Zentrum Münster e.V..]</ref>
 
*Es muss sich um eine Reise handeln, in der es um eine gewisse Entfernung geht oder die man in einer Gemeinschaft Reise nennen kann.
 
*Die Ortschaft soll mit all den dazugehörigen Gebäuden hinter sich gelassen werden; ansonsten zählt die Person nicht als Reisender. Wenn man sich innerhalb der Ortschaft bewegt, so gelten die Regeln der Anwesenheit, so dass auch das Gebet nicht gekürzt werden darf.
 
 
*Die Reise muss einem erlaubten Zweck folgen, es darf nicht die Umgehung des Fastens beabsichtigt sein.
 
 
Es ist dem Reisenden erlaubt, nach der Einigkeit der [[Ummah]], nicht zu fasten, egal ob er in der Lage dazu wäre oder nicht oder ob ihm das Fasten schwer fiele oder nicht, so dass er des Fastens entbunden ist und das Gebet kürzen darf, selbst wenn er unter den angenehmsten Bedingungen reist.<ref name="Ibn Baz"/>
 
 
Wer im Ramadan eine Reise beschließt, so soll er die Absicht für das Fastenbrechen nicht fassen, bis er sich auf den Weg macht, denn vielleicht stellt sich seiner Reise etwas in den Weg.<ref name="Ibn Baz"/>
 
 
Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Imam Ahmad und Imam Ishaaq halten das Fasten jedoch auch für erlaubt, wenn man die Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt antritt. Dies aufgrund des Ausspruchs, den Muhammad Ibn Ka'ab überlieferte, er sagte:
 
: ''"Ich kam zu [[Anas Ibn Malik]] im Ramadhan; er wollte gerade verreisen; sein Reitkamel war bereits gesattelt und er hatte Reisekleidung angezogen. Er verlangte nach Essen und aß. Da fragte ich ihn: "Ist dies Sunnah?", er antwortete: "Es ist Sunnah", dann bestieg er sein Kamel."'' :(Hadith bei Tirmidhi, [[Al-Albani]] stuft es als [[sahih]] ein)
 
Der Ausspruch ist im Übrigen auch ein Beleg dafür, dass es entgegen der oben genannten Meinung Sunnah ist, noch an dem Ort, an dem man seine Reise beginnt, das Fasten zu brechen und nicht erst, wenn man die letzten Häuser der Stadt verlässt. Asch-Schaukani (Allah möge ihm barmherzig sein) sagte: ''" Die beiden Hadithe (unter anderem das genannte!) weisen darauf hin, dass der Reisende das Fasten bricht, bevor er losgeht; d.h. von dem Ort, von dem er seine Reise beginnen möchte."''<ref name="Awaischa"/>
 
  
  
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Schaich al-Islam [[Ibn Taimija]] (Allah sei ihm gnädig) sagte hierzu, dass die Bedeutung von ''„speisen“'' hier „satt machen“ ist.  
 
Schaich al-Islam [[Ibn Taimija]] (Allah sei ihm gnädig) sagte hierzu, dass die Bedeutung von ''„speisen“'' hier „satt machen“ ist.  
  
Einige der frühen Muslime (Allah sei ihnen gnädig) gingen sogar soweit, den Armen ihre Mahlzeit, mit der sie das Fasten brechen wollten, zu überlassen. Zu ihnen gehörten u. a. '[[Abdullah Ibn 'Umar]], Malik [[Ibn Dinar]] und [[Ahmad Ibn Hanbal]]. '[[Abdullah Ibn 'Umar]] pflegte nie das Fasten zu brechen ohne die Gesellschaft von Waisen und Armen.<ref name="Ibn Baz"/>
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Einige der frühen Muslime (Allah sei ihnen gnädig) gingen sogar soweit, den Armen ihre Mahlzeit, mit der sie das Fasten brechen wollten, zu überlassen. Zu ihnen gehörten u. a. '[[Abdullah Ibn 'Umar]], Malik [[Ibn Dinar]] und [[Ahmad Ibn Hanbal]]. '[[Abdullah Ibn 'Umar]] pflegte nie das Fasten zu brechen ohne die Gesellschaft von Waisen und Armen.<ref>Ibn Baz, Abdulaziz u.a., [http://www.way-to-allah.com/dokument/Buch_des_Fastens_Deutsch.pdf Das Buch des Fastens, herausgegeben und übersetzt vom Islamischen Zentrum Münster e.V..]</ref>
  
 
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